Führerscheinausbildung

Theorie

Wir gestalten unsere theoretische Ausbildung mit modernster Technik.

Mit einem Computerprogramm, welches immer aktuell ist, wird es uns ermöglicht den Fahrschülern eine realistische Darstellung mancher Situationen nahe zu bringen.

Somit können wir viele Situationen am PC darstellen, anhalten, besprechen und analysieren welche in der Praxis nicht immer herbei zu führen sind.

Praxis

Aufgrund des immer höher werdenden Verkehrsaufkommens ist es umso wichtiger die praktische Ausbildung nach einem bestimmten Verfahren durchzuführen. Vom Einfachen zum Schweren, vom Bekannten zum Unbekannten.

Die Ausbildung erfolgt in sechs Stufen.
1. Grundstufe
2. Aufbaustufe
3. Leistungsstufe
4. Sonderfahrten
5. Reife- und Teststufe
6. Praktische Prüfung

Und bei diesen sechs Ausbildungsstufen bist Du auch aktiv dabei und kannst das Ganze gut verfolgen. Wir führen eine Ausbildungsdiagrammkarte bei der Du Deinen Ausbildungsstand immer überprüfen kannst. Dein Fahrlehrer wird auch nach jeder Ausbildungsstunde mit Dir ein Abschlussgespräch führen, bei dem er Dir auch den Stand Deiner Stufe mitteilt.

Führerscheinklassen

Klasse Kraftfahrzeugtyp
AM zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz bis 350 kg (ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm (Benziner), bis 4 kW (Diesel, Elektro)
A1Leichtkrafträder: bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Leistung und bis 0,1 kW Leistung je Kilogramm dreirädrige Kfz bis 15 kW Leistung
A2Krafträder (beschränkt): bis 35 kW und bis 0,2 kW Leistung je Kilogramm
AKrafträder (unbeschränkt): 2 Jahre Vorbesitz A2; bei Direkteinstieg: Mindestalter 24 dreirädrige Kfz über 15 kW (Mindestalter: 21)
Bvierrädrige Kfz bis 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer)
mit Anhänger bis 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 3.500 kg
B 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
BE: mit Anhänger bis 3.500 kg => Kombination bis 7.000 kg
BF17Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
C1bis 7.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
Cmehr als 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
D1zur Beförderung von 9 bis 16 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Länge bis 8 m, Vorbesitz Klasse B Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
Dzur Beförderung von mehr als 8 Personen (+ Fahrer) +Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung)
EKfz mit Anhängern über 750 kg (Ausnahmen s. o. Klasse B). Daraus ergeben sich die Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E.
Vorbesitz der zu Grunde liegenden Klasse B, C, C1, D oder D1
Klasse C1E: Zugfahrzeug Klasse B + Anhänger über 3.500 kg => Kombination bis 12.000 kg
Klasse C1E und D1E: Kombination bis 12.000 kg; Einschluss BE
Klasse CE: Einschluss BE, C1E und T
LZugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
TLand- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Mofa-FührerscheinEinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 25 km/h

Beschränkungen für einige Fahrerlaubnisklassen

Einzelne Führerscheinklassen sind mit Beschränkungen versehen. Diese stehen meist mit dem Mindestalter in Verbindung.

FS KlasseMindest-AlterBeschränkung
B, BE17 Jahre
  • Fahrer darf nur im Inland fahren bis er 18 Jahre alt ist
C, CE21 Jahre
  • Fahrer darf nur im Inland fahren bis er 21 Jahre alt ist
  • Fahrer darf außerdem nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses fahren
D1, D1E18 Jahre
  • Fahrer darf nur im Inland fahren bis er 21 Jahre alt ist
  • Fahrer darf außerdem nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses fahren*
D, DE18 Jahre, 20 Jahre, 21, Jahre, 23 Jahre
  • Fahrer darf nur im Inland fahren bis er 21 Jahre alt ist
  • Fahrer darf außerdem nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses fahren*

*entfällt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist

Zertifikate



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