Wir gestalten unsere theoretische Ausbildung mit modernster Technik.
Mit einem Computerprogramm, welches immer aktuell ist, wird es uns ermöglicht den Fahrschülern eine realistische Darstellung mancher Situationen nahe zu bringen.
Somit können wir viele Situationen am PC darstellen, anhalten, besprechen und analysieren welche in der Praxis nicht immer herbei zu führen sind.
Aufgrund des immer höher werdenden Verkehrsaufkommens ist es umso wichtiger die praktische Ausbildung nach einem bestimmten Verfahren durchzuführen. Vom Einfachen zum Schweren, vom Bekannten zum Unbekannten.
Die Ausbildung erfolgt in sechs Stufen.
1. Grundstufe
2. Aufbaustufe
3. Leistungsstufe
4. Sonderfahrten
5. Reife- und Teststufe
6. Praktische Prüfung
Und bei diesen sechs Ausbildungsstufen bist Du auch aktiv dabei und kannst das Ganze gut verfolgen. Wir führen eine Ausbildungsdiagrammkarte bei der Du Deinen Ausbildungsstand immer überprüfen kannst. Dein Fahrlehrer wird auch nach jeder Ausbildungsstunde mit Dir ein Abschlussgespräch führen, bei dem er Dir auch den Stand Deiner Stufe mitteilt.
Klasse | Kraftfahrzeugtyp |
---|---|
AM | zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz bis 350 kg (ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm (Benziner), bis 4 kW (Diesel, Elektro) |
A1 | Leichtkrafträder: bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Leistung und bis 0,1 kW Leistung je Kilogramm dreirädrige Kfz bis 15 kW Leistung |
A2 | Krafträder (beschränkt): bis 35 kW und bis 0,2 kW Leistung je Kilogramm |
A | Krafträder (unbeschränkt): 2 Jahre Vorbesitz A2; bei Direkteinstieg: Mindestalter 24 dreirädrige Kfz über 15 kW (Mindestalter: 21) |
B | vierrädrige Kfz bis 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer)
mit Anhänger bis 750 kg => Kombination bis 4.250 kg mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 3.500 kg B 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg BE: mit Anhänger bis 3.500 kg => Kombination bis 7.000 kg |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre |
C1 | bis 7.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
C | mehr als 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
D1 | zur Beförderung von 9 bis 16 Personen (+ Fahrer) + Anhänger bis 750 kg, Länge bis 8 m, Vorbesitz Klasse B Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
D | zur Beförderung von mehr als 8 Personen (+ Fahrer) +Anhänger bis 750 kg, Vorbesitz Klasse B Befristung jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
E | Kfz mit Anhängern über 750 kg (Ausnahmen s. o. Klasse B). Daraus ergeben sich die Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E. Vorbesitz der zu Grunde liegenden Klasse B, C, C1, D oder D1 Klasse C1E: Zugfahrzeug Klasse B + Anhänger über 3.500 kg => Kombination bis 12.000 kg Klasse C1E und D1E: Kombination bis 12.000 kg; Einschluss BE Klasse CE: Einschluss BE, C1E und T |
L | Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h). Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. |
T | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger. |
Mofa-Führerschein | Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 25 km/h |
Einzelne Führerscheinklassen sind mit Beschränkungen versehen. Diese stehen meist mit dem Mindestalter in Verbindung.
FS Klasse | Mindest-Alter | Beschränkung |
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B, BE | 17 Jahre |
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C, CE | 21 Jahre |
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D1, D1E | 18 Jahre |
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D, DE | 18 Jahre, 20 Jahre, 21, Jahre, 23 Jahre |
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*entfällt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist