Der Umtausch richtet sich nach dem Geburts- bzw. Ausstellungsjahr und soll bis 19 Januar 2033 abgeschlossen sein.
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG sollen künftig in der gesamten EU die Führerscheine einheitlich und vor allem fälschungssicher sein. Außerdem werden die Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst, um dem Missbrauch vorzubeugen.
Alle Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zu dem Stichtag am 19 Januar 2033 ausgetauscht werden. Es wird dabei zwischen dem Papier-Führerschein, der bis 31 Dezember 1998 ausgestellt wurde und dem Scheckkartenführerschein unterschieden, der nach dem 1 Januar 1999 ausgestellt wurde.
Für den Umstausch gelten Fristen, die wir für Sie in 2 Tabellen gegliedert haben
Wenn Sie den Papier-Führerschein haben, hängt der Umtauschzeitpubkt vom Ausstellungsdatum oder dem eigneen Geburtsjahr ab (Tabelle 1).
Besitzen Sie den Scheckkartenführerschein bereits, so richtet sich der Umtauschzeitpunkt nur nach dem Ausstellungsdatum (Tabelle 2).
Die örtliche Führerscheinstelle berechnet für den Umtausch rund 25 Euro. Die Kosten für das biometrische Passfoto fallen gesondert an.
Die Verkehrsministerkonferenz beschloss wegen der Corona-Pandemie, dass eine Fristenüberschreitung nicht sofort geahndet und die Geldbuße bei einem versäumten Umtausch ausgesetzt wird.
Zeigen Sie bei einer Verkehrskontrolle den abgelaufenen Führerschein, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Kontrolle 6 Monate Zeit für den Umtausch. Eine Geldbuße ist erst nach dieser Frist fällig.
Verwarnungsgeld beträgt 10 Euro. Wichtig! Die Fristenüberschreitung über 6 Monate ist keine Straftat – anders sieht es bei Lkw- und Bus-Führerscheinen aus!
Tabelle 1 - Ausstellungsdatum bis zum 31 Dezember 1998
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtauschfrist bis |
---|---|
vor 1953 | 19 Januar 2033 |
1953 - 1958 | 19 Januar 2022 |
1959 - 1964 | 19 Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19 Januar 2024 |
1971 oder später | 19 Januar 2025 |
Tabelle 2 - Ausstellungsdatum ab dem 1 Januar 1999
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis | Umtauschfrist bis |
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1999 - 2001 | 19 Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19 Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19 Januar 2028 |
2008 | 19 Januar 2029 |
2009 | 19 Januar 2030 |
2010 | 19 Januar 2031 |
2011 | 19 Januar 2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19 Januar 2033 |
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen "alten" Führerschein. Haben Sie noch einen rosa oder grauen Führerschein, der zudem nicht an Ihrem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, benötigen Sie für den Umtausch noch eine Karteikartenabschrift der Behörde, die damals den Führerschein ausgestellt hat. Die Abschrift beantragen Sie telefonisch, online oder per Post. Die Behörde sendet dann die Abschrift direkt an die Führerscheinstelle, die den Umtausch vornimmt. Dieser Ablauf gilt für den Umtausch von Pkw- und Motorradführerscheinen. Erneute Theorieprüfung oder Fahrstunden sind nicht erforderlich. Im neuen Führerschein werden die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Ihr neuer EU-Führerschein gilt dann nur noch 15 Jahre. Danach muss er wieder erneuert werden. Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung ist für die Verlängerung nicht notwendig.
gerne geben wir telefonisch Auskunft, beantworten eure Fragen oder vereinbaren einen Termin für den Unterricht oder eine Fahrstunde unter: +49 941 99 25 830