Die zusätzliche Qualifikation für Fahrzeuge, die mit Gefahrgut beladen sind!
Für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR
Jährlich werden etwa 46% der Gefahrgüter auf Straßen befördert. Zu den gefährlichen Gütern zählen unter anderem explosive Stoffe, Gas,
entzündbare flüssige Stoffe, entzündbare feste Stoffe, entzündend wirkende Stoffe, giftige Stoffe, radioaktive Stoffe und ätzende Stoffe.
Dies Transportieren darf laut GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) Anlage A und B nur wer eine Bescheinigung
von der zuständigen Behörde hat. Die Bescheinigung ist in den 54 Vertragsstaaten, einschließlich Deutschland Gültig. Alle ADR Bescheinigungen
haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und muss in dieser Zeit durch einen Auffrischungskurs erneuert werden.
Im Mittelpunkt des Basiskurses stehen die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Fahrzeugführer, die diesen Kurs absolvieren.
Ziel unseres 2,5-tägigen Lehrgangs ist der Gefahrgut Basis-Schein.
Wer Heizöl und Diesel Transportieren möchte, benötigt hierfür den ADR Aufbaukurs Tank.
Ziel unseres 1,5-tägigen Lehrgangs ist der Gefahrgut Aufbaukurs Tank-Schein.
Wer seinen ADR- Schien Verlängern möchte, muss innerhalb 5 Jahren an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
Ziel unseres 1,5-tägigen Lehrgangs ist die Auffrischung des ADR-Scheins.
Wer explosive Stoffe und Gegenstände Transportieren möchte, benötigt hierfür den ADR Aufbaukurs Klasse 1.
Ziel unseres 1-tägigen Lehrgangs ist der Gefahrgut Aufbaukurs Klasse 1-Schein.
Für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR.
Wer Radioaktive Stoffe Transportieren möchte, benötigt hierfür den ADR Aufbaukurs Klasse 7.
Ziel unseres 1-tägigen Lehrgangs ist der Gefahrgut Aufbaukurs Klasse 7-Schein.