hat die EU-Komission Ende November 2019 den Beschluss gefasst, den Führerschein für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe von den bisherigen Beschränkungen zu befreien. Das heißt, "Automatikschein" machen, trotzdem "Schalter" fahren. Der Weg dahin: man absolviert einen 15 minütigen praktischen Test mit einem Fahrlehrer - Fahrschule/Fahrlehrer stellt eine Bescheinigung aus, mit der dann der Führerschein "ohne Beschränkung" bei der Behörde abgeholt werden kann.
Quelle (https://www.flv-nds.de/index.php?id=58&tx_ttnews%5Btt_news%5D=75&cHash=fbdeea0be68a15e307048223a8db990e)
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
wir haben gerade eine weitere Info des BMVI zur Automatikregelung bekommen. Ich gebe nachfolgend die wichtigsten Eckdaten bekannt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Weg möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die EU-Kommission in einem Schreiben vom 26.11.2019 mit Maßgaben Erleichterungen bei der Automatikbeschränkung zugestimmt hat.
Danach kann künftig nach gegenwärtigen Überlegungen des BMVI unter folgenden Bedingungen auf den Eintrag der Automatikbeschränkung verzichtet werden:
Das BMVI beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine entsprechende Änderungsverordnung vorzubereiten.
Bitte berücksichtigen Sie bei allen Überlegungen wie Fahrzeugkäufe etc, dass die tatsächliche Umsetzung voraussichtlich im Sommer 2020 liegen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Quentin
Vorsitzender