Wichtig für angehende Fahrschüler!

Für alle die in Zukunft ein wenig einfacher den PKW Führerschein erlangen wollen

hat die EU-Komission Ende November 2019 den Beschluss gefasst, den Führerschein für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe von den bisherigen Beschränkungen zu befreien. Das heißt, "Automatikschein" machen, trotzdem "Schalter" fahren. Der Weg dahin: man absolviert einen 15 minütigen praktischen Test mit einem Fahrlehrer - Fahrschule/Fahrlehrer stellt eine Bescheinigung aus, mit der dann der Führerschein "ohne Beschränkung" bei der Behörde abgeholt werden kann.

Fahranfänger

Automatikregelung - Weitere Info aus dem BMVI

Quelle (https://www.flv-nds.de/index.php?id=58&tx_ttnews%5Btt_news%5D=75&cHash=fbdeea0be68a15e307048223a8db990e)

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

wir haben gerade eine weitere Info des BMVI zur Automatikregelung bekommen. Ich gebe nachfolgend die wichtigsten Eckdaten bekannt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Weg möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die EU-Kommission in einem Schreiben vom 26.11.2019 mit Maßgaben Erleichterungen bei der Automatikbeschränkung zugestimmt hat. Danach kann künftig nach gegenwärtigen Überlegungen des BMVI unter folgenden Bedingungen auf den Eintrag der Automatikbeschränkung verzichtet werden:

  • Der Bewerber absolviert während der Ausbildung in der Fahrschule zusätzlich eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug. Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen.
  • Die Schulung schließt ab mit einem Test von mindestens 15 Minuten, in dem der Bewerber nachweist, dass er die speziellen Anforderungen an Schaltfahrzeuge bewältigen kann. Dazu gehören u. a. Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.
  • Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes.
  • Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde entfällt die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein.
  • Durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. einheitliche Vordrucke, Anzeigepflichten der Fahrschule, Fahrschulüberwachung) wird die Qualität dieser Maßnahme und insbesondere die Unparteilichkeit von Fahrschule und Fahrlehrern sichergestellt.
  • Die Auswirkungen dieser Maßnahme werden evaluiert.

Das BMVI beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine entsprechende Änderungsverordnung vorzubereiten.
Bitte berücksichtigen Sie bei allen Überlegungen wie Fahrzeugkäufe etc, dass die tatsächliche Umsetzung voraussichtlich im Sommer 2020 liegen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Quentin
Vorsitzender

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